|
Das Programm: SOKRATES/ ERASMUS |
|
|
|
Pro Hochschuljahr werden den 4 Hochschulen Fördergelder für Mobilitätsaktivitäten aus Mitteln der Kommission der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Teilnahmevoraussetzungen: -
Immatrikulation -
Mindestens Abschluss des ersten Studienjahres -
Staatsangehörigkeit der EU oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. Bildungsinländer oder Anerkennung als asylberechtigt / staatenlos -
bisher noch keine Teilnahme am ERASMUS-Programm -
Ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden Leistungen: -
Auslandsstudium von 3 - 12 Monaten an einer Partnerhochschule in einem EU-Mitgliedstaat, bzw. Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie in Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, in der Slowakischen und Tschechischen Republik, in Slowenien, Ungarn, Malta und Türkei. -
Möglichkeit, einen mindestens 3-monatigen Studienaufenthalt mit einem Praktikum zu verbinden: Gesamtförderdauer bis zu 12 Monaten -
Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution -
Anerkennung der erbrachten Studienleistungen -
Zahlung eines Mobilitätszuschusses (€ 50 bis € 200 monatlich) Um was müssen Sie sich selbst kümmern? -
Immatrikulation an der Partnerhochschule -
Suche einer Unterkunft -
Ausreichender Versicherungsschutz -
Aktuelles Studienprogramm -
Absprache mit den zuständigen ProfessorInnen -
Beantragung von AuslandsBaföG
|
|
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 08 September 2006 )
|